Friedhofsverwaltung

Die Kommunalen Bestattungen gKU Burglengenfeld-Teublitz sind Betreiber der Friedhöfe in Burglengenfeld, Teublitz und Katzdorf und kümmern sich darum, diese öffentlichen Einrichtungen so zu unterhalten und zu pflegen, dass sie einem dem ehrenvollen Gedenken der Toten würdigen Rahmen bieten.

  • Friedhof Burglengenfeld, Friedhofstraße 48, 93133 Burglengenfeld
  • Friedhof Teublitz, Regensburger Straße 102, 93158 Teublitz
  • Friedhof Katzdorf, Max-Planck-Straße 15, 93158 Teublitz

Bestattungsdienstleistungen

Im Todesfall stehen Angehörige vor einer Vielzahl von Fragen. In dieser schwierigen Situation zu helfen, ist die Aufgabe der Mitarbeiter der Kommunalen Bestattungen Burglengenfeld - Teublitz. Das gemeinsame Kommulanunternehmen führt die hoheitliche Aufgabe des Bestattungswesens für das Gemeindegebiet der Städte Burglengenfeld und Teublitz aus. Unsere Dienstleistungen:

  • Vorbereitung der Erd-, der Feuer- oder Seebestattung
  • Überführungen in den Friedhof samt aller nötigen Papiere
  • Lieferung von Urnen, Särgen und Sargausstattungen
  • Benachrichtigung und Terminabstimmung mit der Kirche
  • Erledigung der anfallenden Formalitäten beim Standesamt
  • Trauer- und Grabdekoration
  • Druck von Sterbebildern
  • Beratung bei der Auswahl eines Grabes und eines Grabmals
  • Beratung bei Blumenschmuck und Kränzen

Druck von Sterbebildern

In der Bestattungskultur ist speziell in der jüngeren Vergangenheit ein tiefgreifender Wandel zu beobachten. So steigt auch in Burglengenfeld, Teublitz und Katzdorf die Nachfrage nach Urnengräbern. Auf den Friedhöfen haben die Kommunalen Bestattungen daher Urnengräberfelder, Urnenwände und Urnenstelen errichtet.

Der Wunsch nach individuellen Bestattungen wird immer größer. Das betrifft auch den Druck von Sterbebildern. Neben klassischen Motiven wie Albrecht Dürers "Betende Hände" bieten die Kommunalen Bestattungen aufgrund der steigenden Nachfrage auch alternative Motive an wie Fotografien von Kirchen oder Feldkreuzen in der Region oder Landschaftsaufnahmen. Auch der Druck von privaten Bildern und Fotos auf Sterbebildern ist möglich.

Bestattungsvorsorge

Immer mehr Menschen wollen schon zu Lebzeiten „die letzten Dinge“ regeln. Die Beerdigung gehört dazu. Die Kommunalen Bestattungen bieten daher sogenannte Bestattungsvorsorgeverträge an.

In diesen Verträgen sind wichtige Fragen eindeutig geregelt: Wie möchte ich bestattet werden? Wie soll der Grabstein aussehen? Was steht in der Todesanzeige? Welches Foto wird dafür verwendet? Welche Musik wird bei der Trauerfeier gespielt? Welcher Blumenschmuck soll verwendet werden? Auch die Frage der Bezahlung der Beerdigung wollen viele Menschen schon zu Lebzeiten regeln, um die Nachkommen nicht finanziell zu belasten.

Die Kommunalen Bestattungen weisen darauf hin, dass Bestattungsvorsorgeverträge nicht zu verwechseln sind mit den von Verbraucherschützern häufig kritisierten Sterbegeldversicherungen. Die Verbraucherzentrale rät, den Betrag der vom Bestatter veranschlagten Kosten auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk einzuzahlen oder auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Das ist bei den von den Kommunalen Bestattungen angebotenen Vorsorgeverträgen möglich.

Nähere Informationen und Beratung gibt es direkt bei den Kommunalen Bestattungen Burglengenfeld-Teublitz.

Aufgaben, Satzungen und Gebühren

Die Kommunalen Bestattungen bieten nicht nur die Dienstleistungen eines Bestattungsunternehmens an. Sie sind auch Träger der Friedhöfe in Burglengenfeld, Teublitz und Katzdorf und kümmern sich darum, diese öffentlichen Einrichtungen so zu unterhalten und zu pflegen, dass sie einem dem ehrenvollen Gedenken der Toten würdigen Rahmen bieten.

Informationen zu Gebühren, zur gärtnerischen Gestaltung der Grabstätten oder zu Verhaltensregeln auf den Friedhöfen finden Sie in den aktuell gültigen Satzungen:

Friedhofsgebührensatzung Kommunale Bestattungen gKU Burglengenfeld-Teublitz

Friedhofs- und Bestattungs-Satzung Kommunale Bestattungen gKU Burglengenfeld-Teublitz

Unternehmens-Satzung Kommunale Bestattungen gKU Burglengenfeld-Teublitz 

Vorsitz und Verwaltungsrat

Die jeweiligen 1. Bürgermeister der Stadt Burglengenfeld und der Stadt Teublitz wechseln sich laut Unternehmenssatzung im Amt des Vorsitzenden ab.

Mitglieder des Verwaltungsrats (2020 bis 2026): 

Aus dem Teublitzer Stadtrat: Dr. Thomas Brandl, Benjamin Liebl, Andreas Bitterbier; Stellvertreter sind Maria Steger, Saskia Wilhelm-Dorn und Hannah Quaas.

Aus dem Burglengenfelder Stadtrat: Markus Bäuml, Bernhard Krebs, Josef Schießl; Stellvertreter sind Peter Singerer, Siegfried Klopp und Andreas Beer.